Herstellung - Ölgewinnung
Aus Ölsaaten kann sowohl in industriellen Ölmühlen (zentrale Ölmühlen, Großanlagen) mit Verarbeitungskapazitäten bis zu 4.000 Tonnen Ölsaat pro Tag als auch in dezentralen Kleinanlagen (dezentrale Ölmühlen) mit Verarbeitungskapazitäten zwischen 0,5 und 25 Tonnen Ölsaat pro Tag (in Einzelfällen auch bis 250 t/d) Pflanzenöl produziert werden.
Bereithaltungs- und Meldepflicht
Unternehmen, die Biokraft- oder Bioheizstoffe herstellen, sind nach § 50 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG), Absatz 6a, verpflichtet, die für den jährlichen Bericht des Bundesministeriums der Finanzen an den Bundestag über die Entwicklung und Markteinführung von Biokraft- und Bioheizstoffen erforderlichen Daten bereitzuhalten und dem Hauptzollamt auf Anforderung vorzulegen. Im Einzelnen müssen folgende Daten bereitgehalten werden:
- Verwendete Rohstoffe
- Herkunft der Rohstoffe
- Rohstoffpreis(e)
- Absatzmengen
- Verkauf ins In- oder Ausland
Des Weiteren sind Unternehmen mit einer jährlichen Produktionskapazität von mehr als 1.000 Tonnen dazu verpflichtet, dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder), Arbeitsbereich Biokraftstoffquote, Postfach 10 14 15, 03014 Cottbus (E-Mail: poststelle@hzacb.bfinv.de), bis zum 31. März jeden Jahres ihre Produktionskapazität und die im Vorjahr produzierte Menge an Biokraft- und Bioheizstoffen zu melden. Bei der Herstellung von Biokraftstoffen müssen außerdem die Vorgaben der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung beachtet werden.
Technische Verfahrensschritte der dezentralen Ölgewinnung