Einsatz von Rapsölkraftstoff in Rapsöl-Traktoren
FAQs - Frequently asked questions - Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich Rapsölkraftstoff kaufen?

Deutschlandweit können mehrere dezentrale Ölmühlen Rapsölkraftstoff bereitstellen. Die erforderliche Qualität von Rapsöl für die Verwendung als Kraftstoff in pflanzenöltauglichen Motoren ist durch die Norm DIN 51605 festgelegt. Informationen über regionale Bezugsmöglichkeiten von Rapsölkraftstoff gibt das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) oder der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik (BDOel) e. V.

Wieviel kostet Rapsölkraftstoff?

Der Verkaufspreis von Rapsölkraftstoff gemäß DIN 51605 schwankt je nach Marktsituation. Er ist unter anderem abhängig von den Marktpreisen für Rapssaat und Rapspresskuchen, dem Koppelprodukt der Rapsölerzeugung. Im Mittel der Jahre 2016 bis 2020 betrug der Preis für Rapsölkraftstoff etwa 145 ct pro Liter inklusive Energie- und Mehrwertsteuer bei einer Schwankungsbreite von ca. +/-10 ct pro Liter. Die dezentralen Ölmühlen als Bezugsquellen für Rapsölkraftstoff geben Auskunft über den aktuellen Preis. Manche Ölmühlen bieten auch eine Lohnpressung an, bei der die eigene Rapssaat gegen Entgelt in der Ölmühle verarbeitet werden kann.

Gibt es für Rapsölkraftstoff eine Steuererstattung wie beim Agrardiesel?

Die Energiesteuer-Rückerstattung für verwendeten Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach § 57 Abs. 5 Nr. 2 Energiesteuergesetz geregelt. Grundsätzlich ist hier keine Befristung vorgesehen. Allerdings handelt es sich um eine staatliche Beihilfe, die der Genehmigung der EU-Kommission bedarf. Diese Genehmigung ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Damit liegt ab 2022 kein Anspruch auf Energiesteuerentlastung für Biodiesel und Pflanzenöl vor.

Woher weiß man, ob Rapsölkraftstoff die Anforderungen gemäß DIN 51605 erfüllt?

Grundsätzlich darf nur Rapsölkraftstoff gemäß DIN 51605 verkauft werden. Dies sollte vom Verkäufer bzw. Lieferanten im Kaufvertrag zugesichert und am besten durch Vorweis eines aktuellen Analysezertifikats nachgewiesen werden. Um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen, ist es ratsam bei jeder Kraftstofflieferung eine Rückstellprobe (z. B. aus der Zapfpistole des Tankwagens) zu entnehmen. Dabei ist es für den Käufer ratsam, je gelieferter Charge eine Probemenge von zweimal einem Liter zu nehmen, die in neuen Kunststoffflaschen kühl und dunkel so lange aufzubewahren sind, bis der Kraftstoff verbraucht ist. Bei Bedarf können zertifizierte Analyselabore die Einhaltung der Norm DIN 51605 prüfen. Auskünfte zu zertifizierten Analyselaboren gibt das TFZ.

Wie wird Rapsölkraftstoff richtig gelagert?

Die Lagerung von Rapsölkraftstoff sollte im Idealfall bei konstant niedrigen Temperaturen zwischen 5 und 10 °C sowie bei Dunkelheit erfolgen. Der Eintrag von Wasser und Schmutz sowie die Vermischung verschiedener Kraftstoffchargen ist auszuschließen. Als Lagerbehälter eignen sich Tanks aus Stahl, Edelstahl oder Kunststoff, wie HDPE. Der Kontakt von Rapsöl mit Buntmetallen (vor allem Kupfer) ist zu vermeiden. Für geringere Lagermengen haben sich sogenannte „Intermediate Bulk Container“ (IBC) mit einem Inhalt von 1.000 Litern bewährt. Bei guten Lagerungsbedingungen kann ein qualitativ hochwertiges Rapsöl über zwölf Monate sicher gelagert werden. Bei sehr ungünstigen Bedingungen kann der Parameter Oxidationsstabilität bereits nach drei Monaten unter die Anforderungen der Norm DIN 51605 absinken.

Was ist bei der Errichtung von Eigenverbrauchs-Tankstellen für Rapsölkraftstoff zu beachten?

Rapsölkraftstoff (ohne Additive) ist nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) keiner Wassergefährdungsstufe zugeordnet, gilt jedoch aufgrund seiner Eigenschaft, auf Gewässern aufzuschwimmen, als allgemein wassergefährdend. Bei Betankungs- und Lagereinrichtungen, wie zum Beispiel Hoftankstellen, richten sich die technisch notwendigen Auflagen nach dem Standort der Tankstelle. Wenn keine Gefahr besteht, dass Rapsölkraftstoff in oberirdische Gewässer gelangen kann, sind keine Anforderungen gemäß der AwSV definiert. Wenn aber die Gefahr besteht, dass Rapsölkraftstoff in oberirdische Gewässer gelangen kann, müssen die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in der AwSV genannt und in der Technischen Regel TRwS 781 (Technische Regel wassergefährdender Stoffe –Tankstellen für Kraftfahrzeuge) näher ausgeführt sind, ergriffen werden.
Von einigen Herstellern werden geeignete Tankanlagen, Zapfpistolen und weiteres Zubehör angeboten.

Anbieter von Tankanlagen, Zapfsäulen und Zubehör für Rapsölkraftstoff

Welche Traktoren können mit Rapsölkraftstoff betrieben werden?

Die Nutzung von Rapsöl als Kraftstoff in herkömmlichen Dieselmotoren ist aufgrund der von Dieselkraftstoff abweichenden Eigenschaften nur nach Anpassungen einzelner Bauteile und der Software möglich. Neue vom Hersteller freigegebene Traktoren, die zu 100 Prozent mit Rapsölkraftstoff betrieben werden können (Ein-Tank-Systeme), sind beispielsweise von John Deere auf Anfrage erhältlich. Bei Bedarf kann das TFZ bei der Vermittlung von Kontakten behilflich sein. Für Traktoren unterschiedlicher Hersteller gibt es erprobte Umrüstlösungen, die meist auf einem Zwei-Tank-System basieren. Hierbei wird Dieselkraftstoff für bestimmte Betriebsereignisse (Startvorgang, Partikelfilter-Regeneration etc.) verwendet, der Regelbetrieb erfolgt mit Rapsölkraftstoff. Die Firma bioltec systems GmbH bietet Zwei-Tank-Lösungen für verschiedene Marken und Modelle an. Speziell Fendt Traktoren ab der 300er-Serie können auch durch die BayWa Wiesmühl mit einem Zwei-Tank-System nachgerüstet werden.

Wieviel kostet eine Umrüstung auf Rapsölkraftstoff?

Die Kosten für die Zusatzausstattung bzw. für die Umrüstung auf den Pflanzenölbetrieb richten sich nach dem jeweiligen Traktor bzw. Fahrzeug. Als unverbindlicher grober Richtwert kann ein Preis von ca. 8.000 bis 12.000 € angenommen werden. Bei größeren Stückzahlen ist mit geringeren Preisaufschlägen zu rechnen.

Was ist bei der Wartung zu beachten?

Die Ergebnisse von Motorölanalysen in Forschungsprojekten des TFZ belegen einen verschleißarmen Motorenbetrieb mit Rapsölkraftstoff und einen nur sehr geringen Kraftstoffeintrag in das Motoröl, bei modernen Motoren mit Common-Rail-Einspritztechnik. Somit können die Wartungsintervalle für den Dieselbetrieb beibehalten werden, sofern der Hersteller oder Umrüster keine anderen Vorgaben macht. Bei Rapsölkraftstoff-Traktoren, die keinen Dieselkraftstoff mitführen (Ein-Tank-System) ist im Winterbetrieb, je nach Fahrzeugtyp, vor dem Motorstart eine Vorwärmeinrichtung zu aktivieren.

Gibt es eine Förderung für Rapsölkraftstoff-Traktoren?

Energieeffizienz-Richtlinie

Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe sowie Maschinenringe und Lohnunternehmen können sich um Fördergelder aus dem „Bundesprogramm Energieeffizienz“ bewerben. Es werden Investitionen gefördert, die die Energieeffizienz und damit die CO2-Einsparung der landwirtschaftlichen Primärproduktion wesentlich erhöhen. Gefördert wird unter anderem die Anschaffung oder Umrüstung von Landmaschinen zur Nutzung von am Markt bezogenen nachhaltigen sowie selbst erzeugten Biokraftstoffen wie zum Beispiel kaltgepresstes Rapsöl. Gefördert wird außerdem die direkte Elektrifizierung von Landmaschinen (v. a. Traktoren) als Ersatz von landwirtschaftlichen Maschinen mit Verbrennungsmotoren. Die Förderquote dieser Einzelmaßnahmen beträgt aktuell 20 % des Netto-Investitionsvolumens. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Bundesprogramm Energieeffizienz (BLE) Externer Link

Klimaschutzprogramm gemäß Bayersichen Klimaschutzgesetz

Die Bayerische Staatsverwaltung soll laut Maßgabe des Bayerischen Klimaschutzprogramms bis 2028 klimaneutral werden. Dazu werden die Fahrzeuge der Bayerischen Staatsgüter nach und nach auf regenerative Energieträger, wie z. B. Rapsölkraftstoff, Biodiesel (FAME), Biomethan oder Strom umgestellt. Die Bayerische Staatsregierung übernimmt die Kosten für die Umrüstung von Traktoren sowie weiteren land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten der Staatsverwaltung (inkl. BaySG und BaySF) oder erstattet die Mehrkosten bei der Anschaffung von Neufahrzeugen.

Bayerisches Klimaschutzprogamm Externer Link