Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV), barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.tfz.bayern.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit der BayEGovV
- Die bedeutungstragende Reihenfolge ist nicht auf allen Seiten des Webauftritts gegeben. Zum Beispiel werden Kontakt, Presse, Impressum und Datenschutz im Footer erwartet. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2)
- Bei der Cookie-Abfrage kann es bei der Bedienung über die TAB-Taste zu einer längeren Verzögerung kommen. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.2)
- Einige Bereiche sind nicht immer überspringbar. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)
- Sechs Buttons links neben der Sucheingabe werden nicht gelesen, wenn man sie mit der Maus ansteuert. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7)
- Sichtbare Beschriftungen von Steuerelementen müssen auch Teil der technischen Bezeichnung sein. Das Eingabefeld zum Suchen hat noch keinen Titel oder kein Label. (WCAG Erfolgskriterium 2.5.3)
Barrierefreiheit von PDF-Dateien
PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form vorhanden sind. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html.
Feedback und Kontaktangaben
E-Mail: redaktion@tfz.bayern.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist das
Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ)
Schulgasse 18
94315 Straubing
E-Mail: poststelle@tfz.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html