Unterlagen zur BioWärme Bayern-Antragstellung (Biomasseheizwerke ab 60 Kilowatt und ggf. zugehöriges Wärmenetz)

Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung erforderlich.

Update (01.07.2024): Achtung:
Die Förderrichtlinie ist novelliert und eine Antragstellung ist ab 01. Juli 2024 gemäß der überarbeiteten Richtlinie möglich.

Bitte beachten Sie, dass das Antragsprozedere für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, Inkrafttreten 01.01.2024) vorsieht, dass bei Antragstellung bestätigt werden muss, dass ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit der Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossen wurde. Sofern für das Projekt bereits ein Antrag nach aktueller BEG gestellt wurde, bevor ein vollständiger schriftlicher Antrag für das Förderprogramm BioWärme Bayern am TFZ eingegangen ist, führt dies zu einem Förderausschluss für das Programm BioWärme Bayern!

Nur erforderlich, wenn zusätzliches Wärmenetz beantragt wird