Unterlagen zur BioMeth Bayern-Antragstellung - Biogasaufbereitungsanlagen
Update (22.04.2024):
Die Antragsstellung ist ab 22. April 2024 beim TFZ möglich. Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass in den geförderten Aufbereitungsanlagen ausschließlich Biogas eingesetzt werden darf, das mit Einsatzstoffen gemäß Anhang IX der Richtlinie (EU) 2018/2001 erzeugt wurde. Zulässige Einsatzstoffe sind z.B. Mist, Gülle und Rest- bzw. Abfallstoffe aus Biomasse. Nicht zulässige Einsatzstoffe sind z.B. Ganzpflanzensilagen aus Mais, Getreide oder Gras.
Merkblatt und Richtlinie
Formulare
- Antragsformular 734 KB
- Anlage Einsatzstoffe, Anlage CO2-Minderung, Anlage Kostenplan, Anlage W 148 KB
- Dokumentation Angebotsvergleich 1,1 MB
- Kreditbereitschaftserklärung 18 KB
- Vereinfachte Selbsterklärung zur Unternehmensgröße (für eigenständige Unternehmen) 17 KB
- Selbsterklärung zur Unternehmensgröße 36 KB
- Berechnungsbogen zu KMU 27 KB
Bestimmungen und Vorschriften
- Zulässige Einsatzstoffe, Anhang IX der Richtlinie (EU) 2018/2001 496 KB
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) 155 KB
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) 163 KB
- Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz 16 KB
Weiterführende Informationen zu zulässigen Einsatzstoffen
Hinweise zur Antragstellung
- Die Antragstellung ist ab 22. April 2024 beim TFZ möglich. Das Fördervolumen ist auf voraussichtlich 10 Mio. € begrenzt, so dass nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen bewilligt werden kann. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach dem Windhundverfahren. Für eine geordnete Antragstellung und um möglichst wenig unnötige Vorbereitungszeit für die Erarbeitung Ihrer Antragsunterlagen zu verwenden, gilt folgendes Antragsverfahren:
- Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung (erfolgt als Videokonferenz) zwingend erforderlich!
Termine für eine Projektbesprechung werden ab dem 22. April 2024 vergeben. Die Terminvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren. Termine werden nur vergeben, wenn die folgenden Unterlagen zwingend vorab per Mail an foerderung@tfz.bayern.de gesendet wurden:- Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z.B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
- Für die Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen sind die ausgefüllte Anlage Einsatzstoffe und die ausgefüllte Anlage CO2-Minderung notwendig.
- Anlage Kostenplan, wobei für die Projektbesprechung Schätzwerte ausreichend sind
- Detaillierter Lageplan in digitaler Form
- Nach erfolgreicher Projektbesprechung kann der vollständige Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden (per Mail foerderung@tfz.bayern.de). Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge, in der vollständige Anträge eingereicht werden.
- Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag).
- Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
- Die Förderung der Biogasaufbereitungsanlage erfolgt auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO).