Unterlagen zur BioWärme Bayern-Antragstellung (Biomasseheizwerke ab 60 kW in Kombination mit Abwärme/solarer Wärme/Umweltwärme)

Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung erforderlich.

Update (13.06.2024): Achtung:
Die Förderrichtlinie wird derzeit novelliert, da sie an die neue De-minimis Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 angepasst werden muss.

Bitte beachten Sie, dass momentan keine Antragstellung möglich ist (Antragstopp). Voraussichtlich ab 01. Juli 2024 ist die Antragstellung gemäß der überarbeiteten Richtlinie möglich. Projektbesprechungen werden ebenfalls ab 01. Juli 2024 wieder möglich sein. Ein Teil der Antragsunterlagen ist bereits verfügbar und kann zur Vorbereitung der Antragstellung und Projektbesprechung genutzt werden.

Die Fördersätze und Förderhöchstgrenzen werden durch die Novellierung nicht verändert. Die wesentliche Änderung der neuen De-minimis-VO ist, dass Antragsteller zukünftig in 3 Jahren 300.000 €, statt bisher in 3 Steuerjahren 200.000 €, im Rahmen von De-minimis-Förderungen erhalten dürfen.

Merkblatt und Richtlinie

Nur erforderlich, wenn zugehöriges Wärmenetz beantragt wird: