Rechtliche Regelungen zum Anbau von Nutzhanf
- der Nutzhanf-Anbau ist nur landwirtschaftlichen Unternehmen gestattet (der Landwirt muss bei einer landwirtschaftlichen Alterskasse versichert sein oder von der Versicherungspflicht befreit sein)
- andere Unternehmen (z. B. Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau) sowie Privatpersonen, die Landwirtschaft nicht als Beruf oder selbstständig ausüben, dürfen keinen Nutzhanf anbauen
- Anbau ist streng auf die landwirtschaftliche Fläche beschränkt
- als Nutzhanf dürfen nur die im „Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten“ gelistete Sorten angebaut werden (Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) am 15. März des Anbaujahres)
- Meldung des Nutzhanfanbaus erfolgt über Mehrfachantrag an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bis 15. Mai des Anbaujahres
(„Erklärung über Aussaatflächen“ und Originaletiketten des verwendeten zertifizierten Saatguts müssen der Meldung beigelegt werden) - zusätzlich Meldung des Nutzhanfanbaus mittels Anbauanzeige an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis 1. Juli des Anbaujahres (in dreifacher Ausfertigung)
- Beerntung darf erst begonnen werden, wenn Freigabeschein von BLE erhalten wurde oder die Kontrolle auf der Fläche tatsächlich durchgeführt wurde
Die genannten Informationen und rechtlichen Hinweise wurden den „Informationen zum Anbau von Nutzhanf gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), sowie dem „Merkblatt Anbau von Hanf“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) entnommen und vereinfacht zusammengefasst. Informationsblätter und entsprechende Formulare können unter Folgenden Links eingesehen und heruntergeladen werden:
Informationen, bereitgestellt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE):
Informationen, bereitgestellt durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF):
Informationen, bereitgestellt durch das TFZ: