TFZ-Merkblatt
Anbieter von Tankanlagen, Zapfsäulen und Zubehör für Rapsölkraftstoff

Titelblatt der Publikation

Rapsölkraftstoff (ohne Additive) ist biologisch abbaubar und keiner Wassergefährdungsstufe zugeordnet. Bei Betankungs- und Lagereinrichtungen, wie zum Beispiel Hoftankstellen, richten sich die technisch-rechtlichen Auflagen nach dem Standort der Tankstelle. Aufgrund der chemischen und physikalischen Eigenschaften von Rapsölkraftstoff müssen bei Tankstellen dafür geeignete Anlagen bzw. Anlagenkomponenten verwendet werden. Unter anderem kann die Eichfähigkeit ein entscheidendes Kriterium sein.
Das Merkblatt listet Hersteller auf, die geeignete Tankanlagen, Zapfpistolen und weiteres Zubehör anbieten.  (3 Seiten)

Erscheinungsdatum: Januar 2021

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