Förderung von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen (Förderprogramm BioWärme Bayern)
Mit dem Förderprogramm „BioWärme Bayern“ werden automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW und zugehörige Wärmenetze gefördert.
Update (01.07.2024): Achtung:
Die Förderrichtlinie ist novelliert und eine Antragstellung ist ab 01. Juli 2024 gemäß der überarbeiteten Richtlinie möglich.
Bitte beachten Sie, dass das Antragsprozedere für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, Inkrafttreten 01.01.2024) vorsieht, dass bei Antragstellung bestätigt werden muss, dass ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit der Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossen wurde. Sofern für das Projekt bereits ein Antrag nach aktueller BEG gestellt wurde, bevor ein vollständiger schriftlicher Antrag für das Förderprogramm BioWärme Bayern am TFZ eingegangen ist, führt dies zu einem Förderausschluss für das Programm BioWärme Bayern!
Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen
- Personengesellschaften
- Kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern)
Nicht antragsberechtigt sind:
- Hersteller von Biomassefeuerungsanlagen und Hersteller von Anlagenkomponenten hierfür
- Unternehmen in Schwierigkeiten und Beihilfeempfänger, die in der Vergangenheit einer Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben
- Einrichtungen Bayerns und des Bundes
- Projekte, die über Leasing, Raten- und Mietkauf finanziert werden
Fördergegenstand
1. Neuinvestition in ein automatisch beschicktes Biomasseheizwerk (z. B. Hackschnitzelheizung, Pelletheizung) mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt.
Neu: Fördermöglichkeit des zugehörigen Wärmenetzes (Neuerrichtung oder Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen)
Merkblätter und Antragsunterlagen (Biomasseheizwerke ab 60 kW)
2. Neuinvestition in automatisch beschickte Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Wärme aus Solarthermie und/oder Umweltwärme eingespeist wird (Kombinationsprojekte). Der Anteil der Abwärme, Wärme aus Solarthermie bzw. Umweltwärme an der benötigten Jahres-Wärmeerzeugung muss dabei mindestens zehn Prozent betragen.
Neu: Fördermöglichkeit des zugehörigen Wärmenetzes (Neuerrichtung oder Erweiterung von bestehenden Wärmenetzen)
Hinweise zur Antragstellung
- Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ (Videokonferenz) erforderlich. Für eine effiziente Projektbesprechung sind erste Unterlagen zum Projekt notwendig. Bitte füllen Sie bereits die Anlage E (Energiebedarfskalkulation) möglichst vollständig aus (evtl. ist dazu ein Energieberater oder sachkundiger Fachunternehmer notwendig). Notwendig sind ebenfalls eine Projektbeschreibung und ein Lageplan. Für die Terminfindung senden Sie bitte eine Mail mit den Unterlagen an foerderung@tfz.bayern.de oder kontaktieren Sie uns per Telefon: 09421-300-210.
- Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag)
- Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden
- Die Förderung eines zugehörigen Wärmenetzes erfolgt als De-minimis-Beihilfe